Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum vom Berlin Werkzeughandel.
Nutzt ein Kunde den Verleih bzw. Verleihservice vom Berlin Werkzeughandel werden ihm temporäre Besitzrechte an der zu leihenden Sache übertragen. Die Mietgegenstände und etwaiges Zubehör bleiben während der Mietzeit im Eigentum vom Berlin Werkzeughandel. Auch bei einer im Vorfeld vereinbarten Kaufoption bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum vom Berlin Werkzeughandel. Eine Kaufoption muss im Vorfeld von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart und schriftlich fixiert werden. Eine einseitige Kauferklärung des Mieters ist nicht zulässig.